AIRNERGY AGBs

Wir haben unsere AGBs Aktualisiert Bitte bestätigen Sie das Sie mit diesen einverstanden sind. Vielen Dank!

Die Lieferungen und Angebote der Airnergy International GmbH erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Durch den Hinweis auf die AGB ohne einen Widerspruch des Bestellers erkennt dieser die AGB an. Hinweisen des Bestellers auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses durch die Airnergy International GmbH bereitgehaltenen Bedingungen. Diese sind u.a. über die Internetseite der Airnergy International GmbH einseh- und ausdruckbar.

Der Besteller bietet mit Übersendung/Übermittlung des unterzeichneten Formulars der Airnergy International GmbH den Abschluss eines Kauf-/Werklieferungsvertrages an. Er ist an seinen Antrag vier Wochen gebunden.

Der Vertrag ist geschlossen, wenn die Airnergy International GmbH die Annahme der Bestellung der näher bezeichneten Kaufgegenstände innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt hat oder die Lieferung ausgeführt ist. Die Airnergy International GmbH ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn die Bestellung nicht angenommen wird. Die Angaben zu Waren und Preisen unterliegen u.a. der Anpassung durch technische Veränderungen der angebotenen Produkte.

Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die Preise ab Werk, die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen, sie wird in gesetzliche Höhe am Tag der Rechnungsaustellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Kostenvoranschläge für Reparaturaufwendungen sind grundsätzlich kostenpflichtig.

4.1

Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Vorab-Überweisung auf das Konto der Airnergy International GmbH. Auf Wunsch des Bestellers erfolgt eine Lieferung per Nachnahme. Die entstehenden Kosten hat der Besteller zu tragen. Der Airnergy International GmbH steht die Wahl des Lieferunternehmens frei. Die Airnergy International GmbH kann nach eigener Entscheidung auch gegen Rechnung liefern.

4.2

Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.

4.3

Zahlungen sind unmittelbar an die Airnergy International GmbH zu leisten. Zur Entgegennahme von Zahlungen sind Mitarbeiter der Airnergy International GmbH nur mit schriftlicher Inkasso-Vollmacht ermächtigt.

4.4

Bei Zahlungsverzug ist die Airnergy International GmbH unbeschadet der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Der Besteller kann der Airnergy International GmbH nachweisen, dass als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

4.5

Der Besteller ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt. Ist der Besteller Kaufmann, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, soweit die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

5.1

Die Airnergy International GmbH ist bemüht, die genannten Liefertermine einzuhalten. Angegebene Lieferzeiten sind jedoch stets nur annähernd und unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig.

5.2

Die Einhaltung der Lieferverpflichtung der Airnergy International GmbH setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflicht des Bestellers voraus. Kommt der Besteller in Abnahmeverzug oder verletzt die Mitwirkungspflicht, ist die Airnergy International GmbH berechtigt, den Ersatz des Schadens einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Kommt der Besteller seiner Abnahmeverpflichtung auch nach nochmaliger schriftlicher Aufforderung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht nach, ist die Airnergy International GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.

Verlangt die Airnergy International GmbH Schadensersatz, so beträgt dieser pauschal 20% des vereinbarten Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Airnergy International GmbH einen höheren oder der Besteller einen geringeren Schaden nachweist.

6.1

Leistungsort ist, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, das Auslieferungslager der Airnergy International GmbH in Hennef.

6.2

Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt auf Kosten des Bestellers.

6.3

Im Falle einer Beanstandung der Ware hat der Besteller die Kosten für den Rücktransport der Ware an den Leistungsort und den Versand an ihn selbst nach Reparatur/Austausch zu tragen. Diese Regelung gilt nur für gewerbliche Besteller. Sie gilt weiterhin auch für Besteller mit Lieferanschrift außerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Der Besteller hat den Transport an den Leistungsort in einem solchen Falle zu veranlassen.

6.4

Beanstandet der Besteller die Ware und es wird festgestellt, dass kein Mangel vorliegt, für den die Airnergy International GmbH aus Sachmängelhaftung oder Garantie einstandspflichtig ist, so trägt der Besteller in jedem Falle die Kosten für den Transport. Eine Rücksendung an den Besteller erfolgt ebenfalls erst nach Kostenerstattung.

7.1

Der Besteller ist verpflichtet, die Ware unverzüglich auf Transportschäden, Falschlieferung und Mängelabweichungen zu untersuchen. Transportschäden sind gegenüber dem Beförderer geltend zu machen. Soweit die Airnergy International GmbH sich zur Übernahme der Transportgefahr bereit erklärt hat, sind Ansprüche des Kunden wegen Transportschäden ausgeschlossen, falls dieser es unterlässt, die Schäden dem Transportunternehmer anzuzeigen und die Airnergy International GmbH sofort zu verständigen.

Offensichtliche Mängel hat der Kunde der Airnergy International GmbH innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Ist der Kunde Kaufmann, gilt die Regelung der §§ 377, 378 HGB.

7.2

Soweit ein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB vorliegt, ist die Airnergy International GmbH berechtigt, nach eigener Entscheidung nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Diese Regelung gilt nicht, wenn es sich bei der Bestellung um einen Verbrauchsgüterkauf i.S.d. §§ 474 ff. BGB handelt. Schlägt auch der zweite Versuch der Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.

7.3

Gewährleistungsansprüche bestehen insbesondere nicht, wenn

a)  der Mangel darauf beruht, dass der Besteller an dem Kaufgegenstand Änderungen oder Erweiterungen vorgenommen oder diesen mit weder von der Airnergy International GmbH genehmigten noch von ihr gelieferten Ersatzteilen versehen hat.

b)  der Mangel auf eine unsachgemäße Benutzung, Bedienung, mangelnde Pflege oder Wartung oder auf gewaltsame Einwirkungen zurückzuführen ist.

c)  der Mangel auf Verschleiß beruht.

7.4

Zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung ist die Airnergy International GmbH nur verpflichtet, wenn der Besteller seinerseits das dem Wert der mangelhaften Leistung entsprechende Entgelt gezahlt hat.

7.5

Sachmängelhaftungsansprüche des Bestellers stehen nur diesem zu und sind nicht abtretbar. Weitergehende als die gesetzlichen Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.

7.6.1

Der Anspruch des Bestellers auf Schadensersatz wegen einer Pflichtverletzung der Airnergy International GmbH, deren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden ist ausgeschlossen.

7.6.2

Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung einer vertraglichen Hauptpflicht durch die Airnergy International GmbH, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer vertraglichen Hauptpflicht haftet die Airnergy International GmbH höchstens bis zum typischerweise vorhersehbaren Schaden, der in der Regel den Kaufpreis der bestellten Ware nicht überschreitet. Die Haftung ist auf Schäden an der bestellten Ware beschränkt.

7.6.3

Die Haftungsbegrenzung gilt in Bezug auf Nebenpflichten ebenfalls nicht im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Airnergy International GmbH, deren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

7.6.4

Eine Haftung ist gleichfalls nicht ausgeschlossen, soweit es sich um einen Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt.

7.6.5

Die Haftungsbeschränkung gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht.

7.6.6

Die Regelungen der 7.6.3. und 7.6.4. gelten nicht, so weit des sich bei dem Besteller um einen gewerblichen Kunden handelt.

7.7

Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sachmängelhaftung beträgt im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs nach §§ 474 ff. BGB 2 Jahre, im Übrigen 1 Jahr, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Gefahrüberganges. Diese Frist gilt auch für die Ansprüche auf Ersatz von Mängelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

8.1

Die Airnergy International GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung aller der Airnergy International GmbH gegen den Besteller zustehenden und, wenn der Kunde Kaufmann ist, darüber hinaus aus der Geschäftsverbindung mit ihm zustehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor.

8.2

Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Airnergy International GmbH berechtigt, Herausgabe der Verkaufsache zu verlangen. In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die Airnergy International GmbH erklärt dies ausdrücklich schriftlich.

8.3

Der Kunde ist berechtigt, die unter Vorbehalt gelieferten Waren im Rahmen seines Geschäftsbetriebs weiter zu veräußern. Die sich aus der Weiterveräußerung der Ware oder einem sonstigen Rechtsgrund ergebenen Ansprüche tritt er im voraus in Höhe der der Airnergy International GmbH gegen ihn zustehenden Forderungen an die Airnergy International GmbH ab.

8.4

Der Besteller ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware pfleglich zu behandeln und bis zur Eigentumsübertragung gegen Untergang und Verlust auf seine Kosten zu versichern.

Der Käufer ist damit einverstanden, daß persönliche Daten seiner Bestellung elektronisch gespeichert und für die Zwecke der Geschäftsbeziehung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften verarbeitet werden.

Für alle Vertragsbeziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts.

Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Hennef. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten wird Siegburg vereinbart, sofern der Besteller Kaufmann ist.

11.1

Nebenabreden und Änderungen dieses Vertrages sind nur rechtswirksam, wenn sie von der Airnergy International GmbH schriftlich bestätigt werden.

11.2

Sollte eine Regelung oder ein Teil einer Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines hierauf verweisenden Vertrages unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Die Parteien verpflichten sich in einem derartigen Fall, eine neue Vereinbarung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Regelung möglichst nahe kommt und die sie vereinbart hätten, wenn sie deren Unwirksamkeit gekannt hätten.

Version: 1.1

Stand: 1. November 2022

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Version: 1.2

Stand: 1. November 2022

Sein Credo:

„Wer sein Team erfolgreich führen will, muss den Weg kennen und das Ziel am besten bereits einmal erreicht haben.“

(abgeschaut bei Dominik Neidhart, Segler im Team Alinghi, Gewinner des XXXI. Americas Cup)

Michael F. Koch (Journalist im DFJV Deutscher Fachjournalisten Verband):

Herr Bierther – seit Sie sich vor ca. 3 Jahren im Interview zu den Zielen, zum Wirken, zur Arbeit von AIRNERGY äußerten ist einiges bewegt worden. Was gibt es seitdem zu berichten?

Guido Bierther, Gründer und CEO von AIRNERGY:

Stimmt, wir haben viel bewegt. Wir hatten Gegenwind, was wir ja gewöhnt sind. Besonders aber konnten wir uns über eine ständig wachsende Zustimmung unserer Anwender und Therapeuten freuen. Erstmalig erhielten wir einen Wissenschaftspreis auf dem Weg zur weiteren Akzeptanz. Darauf gehe ich später ein.

Dabei kommt uns zugute, dass sich in unserer Gesellschaft zunehmend Verständnis und Bewusstsein für die Notwendigkeit einer – auch im medizinischen Sinne – gesunden Lebensweise etabliert. Gesundheit wird nicht mehr erst dann zum Thema, wenn wir krank sind (und wieder gesund werden wollen), sondern es geht vordergründig um’s Gesund Bleiben. Die Vollkasko-Mentalität, also die Annahme ausschließlich unsere Krankenversicherung wären als Kostenträger für unsere Gesundheit verantwortlich, sinkt. Das Bewusstsein zur Selbstverantwortung im Sinne der eigenen Gesundheit steigt. Wer zeitgemäße Methoden zum Erhalt oder zur Wiedererlangung der eigenen Gesundheit erkennt, ist heute eher bereit auch dafür zu zahlen. Nicht zuletzt, weil die meisten Versicherer oft innovative Methoden nicht fördern.

Guido Bierther (Jahrgang 1965), gründete am 28.09.2000 das Unternehmen AIRNERGY

M.K.:

Spielt dabei auch eine Rolle, dass in Auswertung der jüngsten Umweltkatastrophen – etwa die furchtbare Luftverschmutzung in China – die Medien das Thema „Umweltverschmutzung und die Folgen für unsere Gesundheit“ heute kritischer und warnender aufgreifen?

G.B.:

Ganz sicher spielt auch das eine Rolle, wobei AIRNERGY zwar auch die Luft reinigt, aber vordergründig den Energiegehalt, also den Wirkungsgrad, erhöht bzw. freisetzt. Die Energiebereitstellung direkt an der Basis, also der Zelle, unterstützt.

Man beginnt heute (endlich), über die Zusammenhänge von Umweltschäden und Krankheiten nachzudenken. Auch dank einer zunehmenden Aufklärung durch die Medien.
Allerdings ist hier auch Kritik nötig. Dem Thema Atemluft wird nach wie vor viel zu wenig Aufmerksamkeit entgegen gebracht. Warum dies so ist erschließt sich mir überhaupt nicht. Ist unser wichtigstes Lebens- und Heilmittel nicht wichtig genug?

Wir erfahren durch die Medien in vielfältiger Weise alles über verdorbene oder chemisch vergiftete Lebens- und Genussmittel. Allerdings wiederum kaum etwas über deren tatsächliche Inhaltsstoffe. Ebenso wenig über Sinn oder Unsinn beziehungsweise Verträglichkeit für unseren Zellstoffwechsel, oder über Folgeschäden und Co. Nuss-Nougat-Creme, Schokoladenweihnachtsmänner, Cola, Fischstäbchen – über all dies wird in ausführlichen TV-Dokumentationen wieder und wieder berichtet. Wie einigen bekannt ist, werden solche Beiträge gern von Drittfinanzierern unterstützt. Wir erfahren in der täglichen „Berichterstattung“ alles über Fast-Food, Kriegswaffen und Co., aber nichts über den Stoff der uns am Leben erhält und in jeder Sekunde neues Leben schenkt.

M.K.:

Warum halten Sie das Thema Sauerstoff in diesem Zusammenhang für so wichtig?

G.B.:

Weil der Sauerstoff, wie ich schon sagte, unser wichtigstes Lebensmittel ist. Und natürliches, nebenwirkungsfreies Heilmittel – von Innen und Außen. Warum ist uns dies so wenig bewusst? Wir essen am Tag in der Regel dreimal; zwischendurch nehmen wir noch ein paar zusätzliche Kalorien auf. Im Idealfall sollten wir über den Tag etwa 2 Liter Flüssigkeit aufnehmen, also trinken.

Dagegen atmen wir permanent, rund um die Uhr, ununterbrochen. Erwachsene atmen pro Minute im Schnitt 12 bis 18 Mal. Das macht pro Stunde 1080 Atemzüge; pro Tag also mehr als 21.000 Atemzüge.

Jeden Tag nehmen wir mittels Atmung ca. 10.000 Liter Luft auf. Das ist, verglichen mit allen anderen Lebensmitteln, eine unglaublich große Menge – mit einem großen Risikopotenzial, wenn die Luft schlecht ist. Was leider vor allem in den Städten zutrifft.

M.K.:

Das ist von der Menge her beeindruckend, erklärt aber noch nicht endgültig die Wichtigkeit des Lebensmittels Sauerstoff …

G.B.:

Die WichtigkLunge-Haendeeit ist leicht nachvollziehbar: Ohne Nahrung kann ein Mensch 30 bis 60 Tage überleben – das hängt sehr davon ab, wie seine körperliche Konstitution aussieht. Ohne Wasser verdursten wir nach drei bis vier Tagen, je nach Temperatur und Umweltbedingungen.
Ohne Sauerstoff ist jedoch nur eine extrem kurze Überlebenszeit möglich: bereits nach 20 Sekunden erlischt unsere Hirnaktivität, in weiterer Folge werden wir bewusstlos. Nach 2 bis 3 Minuten treten bereits irreparable Schäden am Gehirn auf. Nach zehn Minuten ohne Sauerstoffzufuhr wird ein Mensch für klinisch tot erklärt.

M.K.:

Die AIRNERGY-Technologie findet mittlerweile auch in etablierten Wissenschaftskreisen Anerkennung. Kürzlich erhielten Sie für Ihre Leistungen im Bereich Forschung und Entwicklung den Wissenschaftspreis 2014 der IPO (Internationale Prävention Organisation). Die Ärztezeitung des Springer-Verlags berichtete darüber. Dennoch haben Sie nach wie vor mit dem schon erwähnten Gegenwind zu kämpfen. Woran liegt das?

G.B.:

Die Antwort findet sich in einer ganz einfachen Frage, deren Beantwortung übrigens bei der Lösung der meisten gesellschaftlichen Probleme hilft: Wem nützt etwas, und wem schadet es?

Nehmen Sie an, der Wissenschaft gelänge endlich die Entwicklung eines Kraftfahrzeuges, das ausschließlich mit alternativer Energie und nahezu wartungsfrei fahren kann (derartige Konzepte liegen übrigens schon lange gut bewacht in den Tresoren der Automobilindustrie). Keine Umweltverschmutzung mehr, keine Ausbeutung nicht erneuerbarer Energiequellen. Wem nützt das? Uns allen. Unserer Umwelt. Wem schadet das? Vom Tankwart an der Ecke bis hoch in die Spitzen der Petrolchemie-Unternehmen allen, die am Verkauf von Benzin profitieren. Das fortschrittliche Konzept wird absehbar eher nie umgesetzt werden, dafür sorgen Profitgier und Lobbyismus.

Dennoch gestehen wir ein, dass wir uns die ersten Jahre zu sehr auf die Erfahrung und Rückmeldungen unserer Kunden verlassen haben und die theoretischen Grundlagen sowie Wirkmechanismen erst in den letzten Jahren wissenschaftlich ergründet wurden und werden. Damit hat der Gegenwind viel Dynamik und Positives gebracht.

M.K.:

Lebensmittel unterliegen hierzulande zwar oberflächlich einer strengen Überwachung, die Inhaltstoffe müssen allerdings nicht immer deutlich deklariert werden. Wer überwacht die Qualität unserer Atemluft – und wer sorgt sich um deren Reinheit?

G.B:

Natürlich gibt es dafür amtliche Richtlinien sowie Institutionen, die deren Realisation überwachen (sollten). Die Umsetzung in der Praxis ist allerdings sehr grobmaschig. Das daraus zu erfahrende Wissen bzw. die Konsequenzen sind kaum spürbar. Oder geht es da um Lobbyismus?

M.K.:

Wie kommen Sie zu solch einer Ansicht?

G.B.:

Zum Beispiel, indem ich die offiziellen Informationen des „Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit“ studiere. Dort erfahre ich unter anderem, dass bereits 1972 von der Bundesregierung ein Sachverständigenrat für Umweltfragen eingerichtet wurde – mit der Aufgabe, „die deutsche Umweltpolitik wissenschaftlich zu beraten.“ Und weiter: „Am 14. Januar (2015) präsentiert der Sachverständigenrat sein Gutachten zum Thema „Stickstoff – Lösungsstrategien für ein drängendes Umweltproblem“. Bundesministerin Hendricks nahm das Gutachten öffentlichkeitswirksam bei einem Fototermin entgegen.

Nach 43 Jahren(!) wird ein Gutachten übergeben. Davon wird die Luft nicht sauberer, aber wir haben nun wenigstens schriftlich, dass sie verpestet ist. Ist das nicht ein schöner Erfolg?

Schauen Sie sich die Statistiken zur „Einhaltung der EU-Grenzwerte für Luftschadstoffe“ einmal genau an. Sie werden feststellen, dass die Verschmutzung in den meisten Mitgliedstaaten über den Grenzwerten liegt. Luft kennt leider keine Landesgrenzen.

M.K.:

Und was leisten Sie zu diesem Thema?

G.B.:

therapy appropriate for patients with COPDWir bei AIRNERGY sorgen mit unserer Technologie dafür, dass jedermann seine eigene Möglichkeit hat, gesunde – besser: gesundmachende Luft zu atmen, die energiereicher und nicht „nur“ gefiltert ist. Jetzt, sofort und an jedem Ort. Die Wirkung von AIRNERGY erklärt sich allein aus der biologischen Bedeutung von Sauerstoff für Regeneration und Neubildung im Allgemeinen. Jeden Tag verstehen dies mehr Menschen. Alles eine Frage der Zeit, bis das Bewusstsein der Verbraucher weiter steigt und erkannt wird, dass „lebendige Luft“ atmen oft besser ist als Chemie schlucken.

Die wissenschaftlichen Anerkennungen, Bestätigung aus jahrelanger Praxis von Verbrauchern sowie Ärzten, und Auszeichnungen die wir dafür regelmäßig erhalten, bestätigen uns, dass wir auf dem richtigen Weg sind.

M.K.:

Sie haben also nicht nur Freunde. Die Angriffe gegen Sie – etwa aus den Reihen der Vertreter von Pharmaindustrie und Establishment – hören scheinbar nicht auf.

G.B.:

Das ist Fluch und Segen zugleich – aber letztlich gut so. Weil es einmal mehr beweist, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Nur wer den Interessen der Etablierten etwas Ernstzunehmendes entgegensetzt wird angegriffen. Bei der Verteidigung wirtschaftlicher Interessen zum Nachteil unser aller Gesundheit wird nämlich aus schweren Geschützen gefeuert.

M.K.:

Finden Sie? Wir leben doch in einem freien, demokratischen Europa, in dem sich längst ein fortschrittliches Denken und Handeln in Bezug auf Umwelt und Gesundheit etabliert hat

G.B.:

Ja und nein. Schauen Sie sich zum Beispiel mal die Berichte über das Schicksal des Greenpeace-Schiffes Rainbow Warrior an. Es wurde von französischen Regierungs-Agenten versenkt, weil es gegen die Atomtests im Mururoa-Atoll protestierte. Dabei kam ein Fotograf ums Leben. Aber zurück zur Sache:

Mittlerweile stellen wir erfreut fest, dass die ernstzunehmenden positiven Erfahrungsberichte über die AIRNERGY-Therapiemethoden permanent zunehmen. Dies gilt ganz besonders für die Lungenerkrankung COPD (Chronisch obstruktive Lungenerkrankung). Laut WHO sind bereits mehr als 600 Millionen Menschen betroffen. Tendenz stark steigend. COPD-Patienten, die AIRNERGY atmen, erleben meist einen erheblichen Vorteil und eine Zunahme an Lebensqualität und Wohlbefinden. Wir begleiten unsere Kunden auf diesem Weg. Unsere Arbeit geht letztlich also nach dem eigentlichen Geräte-Verkauf erst richtig los. Die Betreuung unserer Kunden und deren Rückmeldungen haben wesentlich dazu beigetragen, dass AIRNERGY heute diese Anerkennung erfährt. Zwar immer noch nicht vom Mainstream erfasst, aber auf insgesamt gutem Weg.

Die glaubwürdigen Arzt- und Patientenakten über Heilungsverläufe und -erfolge füllen ein ziemlich respektables Archiv, das ständig wächst. Dies sind vertrauliche Dokumente, die der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen. Wir dürfen und wir wollen diese nicht für unsere Öffentlichkeitsarbeit benutzen. Aber unser medizinischer Beirat wertet diese wissenschaftlich, statistisch und überprüfbar aus.

In Folge der Veröffentlichung vom „Handbuch zur Somatovitaltherapie“ Teil I (Theoretische Grundlagen) und Teil II (Studien und Praxiserfahrungen), erwarten wir für Ende 2015 die Veröffentlichung von Teil III dieser Fachbuchreihe. Darin werden rund 1.000 Erfahrungsberichte wissenschaftlich ausgewertet. Uns bestätigen diese Erfahrungsberichte, die wir dank der Unterstützung und Kooperationsbereitschaft unserer Kunden erhalten, die Richtigkeit unserer Arbeit und geben uns neue Motivation. Und letztlich wird die Wahrheit mit ihren Fakten siegen.

Dagegen sind die seit Jahren veralteten, immer gleichen Angriffe aus der Anonymität des Internets heraus für uns nicht relevant, auch nicht demotivierend. Die Forenszene des Internets, hier beispielsweise zu nennen „psiram“ (ehemals „Esowatch“), ist natürlich perfekt geeignet als Plattform für unsere Kritiker, die überwiegend als Berufsblogger und dennoch überwiegend anonym agieren, weil sie ihre Server in dem Fall über Panama und Hong Kong versteckt betreiben. Trotz mehrfach erfolgter Einladung, hat sich niemand von ihnen mit uns an einen Tisch gesetzt.

Unsere Informatik-Experten haben längst herausgefunden, dass sich hinter der angeblichen Vielfalt der Beiträge oft ein und dieselben „Autoren“ verbergen. Darunter finden sich kaum qualifizierte Fachleute, aber viele Gruppierungen (auch von Auftragskritikern), die vereinzelt mehrere tausend Einträge formuliert haben. Diese wettern aber auch gegen Akupunktur bzw. Komplementärmedizin oder gegen Naturheilverfahren insgesamt.
Es gibt deutliche Anzeichen für die Annahme, solche Scheinorganisationen würden nicht selten von der Pharmaindustrie gesponsert. Soviel (auch finanzieller) Aufwand wird betrieben, um uns eins auszuwischen? Dann muss ja an AIRNERGY etwas Ernstzunehmendes dran sein.

Dieses Jahr feiern wir 15-jähriges Bestehen – auch ein Beleg für unsere Akzeptanz, dank dem Vertrauen unserer Kunden.

Im Übrigen können wir uns nicht erlauben, allzu viel Energie für solche Dinge aufzuwenden. Missachtung sowie deren Anonymität verdient unsere Aufmerksamkeit nicht. Die bisherigen Anwendungsergebnisse wurden in Fachbüchern und Fachpresse veröffentlicht, unsere tägliche Arbeit erfordert Innovationsgeist und Intelligenz, dabei Transparenz. Dafür investieren wir sinnvoll unsere Kraft.

M.K.:

Wer sind im Wirtschaftsunternehmen AIRNERGY die wissenschaftlichen Träger dieses – wie Sie es nennen – Innovationsgeistes?

G.B.:

Mit uns gemeinsam – dennoch wissenschaftlich unabhängig und frei – arbeitet ein renommierter Professor der Medizin, eine Doktorin der Ethnologie (Leiterin des Bereiches Wissenschafts- koordination und Knowledge Management) in Vollzeitbeschäftigung; darüber hinaus verschiedene Ärzte und Komplementärmediziner, Physiker, Medizin-Technologen, Forscher und oft ehemalige Kritiker, die sich mit AIRNERGY wissenschaftlich sachlich auseinander gesetzt – und anschließend das AIRNERGY-Prinzip verstanden haben.

Letztendlich ist auch jeder einzelne der Patienten, die weltweit AIRNERGY auf ihrem Weg zur Gesundung nutzen, ein quasi externes Mitglied unseres Forschungsteams: deren persönliche Erfahrungsberichte liefern uns laufend verlässliche Daten für Forschung und Entwicklung. Diese Erfahrung ist Grundlage unseres Erfolges und nicht mehr wegzudiskutieren. Die Auswertungen zeigen, dass rund 80 Prozent der befragten Kunden, die AIRNERGY regelmäßig selbst anwenden oder ihren Patienten verordnen, mit den Ergebnissen zufrieden sind und ihre Erwartungen oft übertroffen werden. Oft sind sie zwar verblüfft, aber überzeugt.

M.K.:

Was genau leistet die AIRNERGY-Technologie für unsere Gesundheit?

G.B.:

Seit nunmehr rund 15 Jahren erzielen die Methoden – eben Hand in Hand mit den erwähnten (Schul-/) Fachmedizinern – wissenschaftlich belegbare Therapie-Erfolge oft bei schwer therapierbaren Krankheitsbildern. Die Palette reicht über ein breites Feld von Beschwerden; Wir verfügen mittlerweile auch über einen respektablen Erfahrungsschatz zu der Lungenerkrankung COPD, aber auch zur schwer heilbaren Altersbedingten Makuladegeneration (AMD). Diese Indikationen, also COPD und AMD, liegen im Fokus unserer zukünftigen wissenschaftlichen Bemühungen im Bereich Studien. Hier suchen wir den konstruktiven, wissenschaftlich-praktischen Austausch mit Kooperationspartnern wie Fachärzten, Kliniken oder Selbsthilfegruppen.

Kürzlich veröffentlichte einer dieser unabhängigen Fachärzte eine Praxisstudie in einem ganz wichtigen anderen Bereich: Brustschmerzen (med. Mastodynie) bei Frauen. Eine weitere Indikation für AIRNERGY, konkret: für unser Produkt „Stream“ (also zur Dermovitaltherapie), die uns bisher nicht bewusst war, bei der aber offensichtlich hoch signifikante Erfolge erzielt wurden. Was uns natürlich freut und die betroffenen Patienten erst recht. Die Studie kann bei AIRNERGY angefordert werden.

M.K.:

Geht es dabei konkret um Prävention oder um Therapie?

G.B.:

Sowohl als auch. Vor allem die Behandlung von Krankheiten wie COPD und AMD mit AIRNERGY sind ein Schwerpunkt unserer Arbeit geworden. Bei den Betroffenen ist der Leidensdruck oft sehr hoch, weshalb neben dem Aspekt der Heilung auch die Linderung – insbesondere die Erhöhung der Lebensqualität und des Wohlbefindens – eine sehr wichtige Rolle spielt. Dazu kann AIRNERGY entscheidend beitragen und viel Positives bewirken. Jeder Zugewinn an Lebensqualität zählt.

Vorbeugung ist in unserer Gesellschaft sowieso ein sehr wichtiges Anliegen. Durch sie werden enorme Kosten eingespart, wird dringend nötige Arbeitskraft erhalten. Auch dazu leisten wir mit AIRNERGY einen wesentlichen Beitrag. Allerdings unterliegt der Wille und das Bewusstsein zur Vorsorge und damit Selbstverantwortung noch, naja sagen wir mal, dem inneren Schw…….

M.K.:

Wenn man wie Sie ein erfolgreiches Konzept in der Alternativ- bzw. Komplementärmedizin und Naturheilverfahren international verbreitet – besteht da nicht die Gefahr, außerhalb der Grenzen Europas illegal kopiert zu werden?

G.B.:

Glücklicherweise ist das angesichts unseres enormen Entwicklungsaufwandes und wissenschaftlichen Vorsprungs nicht so leicht. Die Methode AIRNERGY mit ihrem komplexen Hintergrund an medizinischem Fachwissen ist nicht einfach so kopierbar. Und natürlich haben wir für Rechtssicherheit in Sachen Produktschutz gesorgt.

Allerdings ist die Frage nach der Sachlage außerhalb Europas berechtigt. Wir mussten in der Vergangenheit schon erfahren, dass man versuchte, bspw. in China, Lücken im internationalen(Patent-) Recht zu finden, um AIRNERGY-Produkte billig zu kopieren und einen Ursprung oder die Nähe zu AIRNERGY den möglichen Kunden glaubhaft zu machen. Dies ist insbesondere gefährlich, weil es ohne das nötige Fachwissen und ohne jedes Verantwortungsgefühl gegenüber Anwendern und Patienten geschieht.

Wenn wir mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln gegen so etwas vorgehen, dann nicht nur um wirtschaftliche Verluste zu verhindern. Wir kämpfen vor allem um die Sicherheit unserer Anwender. Nicht umsonst haben Unternehmen des Gesundheits-Sektors, also auch wir, strengesten internationalen Auflagen zu folgen.

Wir unterliegen einer permanenten Kontrolle durch nationale und internationale Behörden. Diese bestehen und erfüllen wir. Wettbewerb belebt letztlich das Geschäft und schadet nur dem Schlechteren. AIRNERGY ist kein Discountprodukt und Medizintechnik aus China wird sich in unserem Segment, also dem Inhalieren von energetisierter Luft, vorerst nicht durchsetzen. Unsere Kunden wollen wissen, was sie atmen.

M.K.:

Wie findet diese behördliche Kontrolle genau statt?

G.B.:

Ich erkläre das am Beispiel unseres Medizinproduktes „Medical Plus“: Dieses Modell wurde Ende 2009 vom „Eurocat Institute for Certification and Testing“ in Darmstadt zertifiziert. Das Gerät ist offiziell als Medizinprodukt zugelassen.

M.K.:

Warum ist Ihnen persönlich das Projekt AIRNERGY so wichtig?

G.B.:

Aus mittlerweile sehr vielen guten Gründen, die sich allesamt aus einer Hauptmotivation entwickelt haben:

Ich erlitt vor vielen Jahren, als junger Mensch, einen schlimmen Unfall. Darauf antwortete ich Ihnen bereits im Interview von drei Jahren, darum nur kurz:

Ich verbrachte viele Monate in Krankenhäusern, mit heftigen Schmerzen. Ich erfuhr vorübergehend wie es ist auf einen Rollstuhl angewiesen zu sein.

Während dieser Zeit (ich verzichtete übrigens auf starke Schmerzmittel) erlebte ich im Krankenhaus, wie Patienten und auch ich zusätzlich mit Sauerstoff behandelt wurden. Damals, noch unterbewusst, setzte sich in mir die Idee fest, die medizinische Verwendung von Sauerstoff zu meinem Beruf zu machen.

Ich arbeitete intensiv mit Forschern und Entwicklern an der Idee AIRNERGY, bis diese praxistauglich war. Es geht dabei um Qualität statt Quantität von Sauerstoff. Warum mehr Sauerstoff geben, wenn Dreiviertel des Sauerstoffanteils der Atemluft ohnehin unverwertet ausgeatmet werden?

In der Ausgabe der Ärztezeitung vom 21.11.14, übrigens die Ausgabe in welcher der Bericht „AIRNERGY mit dem Science Award der IPO ausgezeichnet“ veröffentlicht wurde, informierte man über Studien, die nachgewiesen haben, dass die erhöhte Sauerstoffgabe eher Schaden als Nutzen verursacht.

Wir dürfen, nicht zuletzt wegen der Therapierfolge, Erfahrungen und Rückmeldungen unserer Anwender, davon ausgehen, dass wir mit AIRNERGY auf dem richtigen Weg sind und damit den Anforderungen unserer Kunden und der heutigen Zeit entsprechen: Ein kleiner Beitrag zur Demokratisierung von Therapie und Prävention. Ohne Chemie und zu erwartender Nebenwirkungen. Dafür wünschen wir unseren zukünftigen Kunden das Vertrauen, etwas auszuprobieren, was Ihr Körper schon ewig kennt. Denn die Kräfte der Natur sind wunderbar, aber man vergisst sie, bis man sie neu erlebt.

Das Interview führte Michael F. Koch (Journalist im DFJV Deutscher Fachjournalisten Verband).